Anmeldungen für
27.09.2023, 13:00 - 16:30 Uhr
sind leider nicht mehr möglich.
Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verlangt Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Der Betriebsrat muss grundsätzlich vor jeder Kündigung angehört werden, sonst ist die Kündigung unwirksam. Dasselbe gilt, wenn die Anhörung mangelhaft erfolgt ist. Auch in Eilfällen muss der Betriebsrat nach § 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.
Die „richtige Betriebsratsanhörung“ stellt ein komplexes Themenfeld dar. In diesem Seminar lernen Sie alle relevanten Formalia zur Anhörung und Kündigung. Mit dem erworbenen Wissen setzen Sie Ihre Ziele schnell und reibungslos um.
Die offizielle Anmeldefrist für die Veranstaltung ist leider abgelaufen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stephan Reinhardt, 0351 25593-29.