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KI im Betrieb: Was Arbeitgeber regeln müssen - und wie Technik es umsetzt

05.11.2026, 13:00 - 14:00 Uhr

Online-Seminar

Seit dem 02.08.2026 gilt eine weitere Stufe des europäischen AI Acts. Zugleich hat die EU die umfangreichen Anforderungen an Hochrisiko-KI teilweise auf Dezember 2027 verschoben. Eine rechtliche Pause ist das nicht: Neben den bereits geltenden Vorgaben des AI Acts sind Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung, Geheimnisschutz und Urheberrecht unverändert zu beachten.

 

Besonders wichtig ist die richtige Einordnung der eigenen Rolle. Unternehmen sind meist Betreiber zugekaufter KI-Systeme. Wer jedoch eigene Anwendungen entwickelt, Systeme unter eigenem Namen anbietet oder sie wesentlich verändert, kann weitergehende Pflichten als Anbieter treffen.

 

In 60 Minuten zeigen wir, was Arbeitgeber beim betrieblichen Einsatz von KI heute organisieren müssen – und mit welchen technischen Betriebsmodellen sich Datenflüsse, Zugriffsrechte und Risiken wirksam kontrollieren lassen.

 

Was Sie mitnehmen:

 

  • Welche Pflichten bereits gelten und welche erst später relevant werden
  • Wann ein Unternehmen Betreiber ist und wann weitergehende Anbieterpflichten entstehen können
  • Wo Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung und Geheimnisschutz Grenzen setzen
  • Welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen vor der Verarbeitung sensibler Daten geprüft werden müssen
  • Welches Betriebsmodell welche Nutzung technisch trägt
  • Welche Daten ein KI-System tatsächlich erhält und wie sie weiterverarbeitet werden
  • Wie Berechtigungskonzept, RAG und Maskierung Risiken begrenzen

 

 

Referenten:

 

Franziska Mayer-Uhma, Justitiarin, SACHSENMETALL

Felix Pflugbeil, KI-Consultant, ibes AG 

 

 

Das Webinar ergänzt unseren Arbeitskreis „Digitalisierung & KI“. Die Teilnahme erfordert keine spezifischen Vorkenntnisse. 

 

 

 

Im Vorfeld der Videokonferenz über MS Teams werden Ihnen die Einwahldaten gesondert zugesandt.

 

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