09.02.2023, 13:00 - 17:00 Uhr
Tagungszentrum der Sächsischen Wirtschaft (TSW), Radebeul
Was kommt auf die Unternehmen zu?
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Whistleblower-Richtlinie der EU in Deutschland um. Konkret bedeutet das für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, dass eine interne Meldestelle eingerichtet werden muss. Die Mitarbeiter der internen Meldestelle müssen nach § 15 die notwendige Fachkunde besitzen, also geschult werden.
Das Gesetz wurde am 16.12.2022 vom Bundestag verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates ist für den 10.02.2023 zu erwarten. Anschließend wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt drei Monate später in Kraft. Es ist daher damit zu rechnen, dass – jedenfalls für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten – bereits ab Mai die im Gesetz verankerten Verpflichtungen gelten.
In unserem Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen an die internen Meldestellen gestellt werden, wie Sie Hinweise rechtssicher prüfen und rechtmäßig bearbeiten. Sie haben ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen an die Referenten zu richten, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam zu diskutieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Erfahrungsaustausch. Weitere Details zur Tagesordnung finden Sie hier.